Lexikon Waagen |
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Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert. Abfüllwaage:
Selbsttätige Waage zum Abwägen, wenn diese zun Abfüllen benutzt wird.
Das Wägegut wird der Waage automatisch zugeführt, in gleichen Mengen
abgewogen und meist auch automatisch weiterbefördert und verpackt. Akkreditierung eines DKD-Laboratoriums: Prüfung und
Begutachtung eines messtechnischen Laboratoriums zur Berechtigung,
international anerkannte DKD-Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen.
Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die PTB,
vertreten durch den DKD im
Deutschen Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus. Alibi-Drucker: Eichfähige Druckeinrichtung bei eichfähigen Wägeanlagen mit Datenverarbeitung, die zumeist zusätzlich zum nichteichfähigen Drucker der Datenverarbeitungs-anlage eingesetzt wird. Analoges Messverfahren: Man nennt ein Messverfahren analog, wenn der Messgröße (Eingangsgröße) durch das Verfahren oder das Gerät ein Signal (z.B. Anzeige) zugeordnet wird, das eine eindeutige Abbildung des Messgröße ist. Die Benennung „analog“ soll nicht zur Kennzeichnung verwendet werden, hierfür gilt die Benennung „Skalenanzeige“.Analysenwaage: Sammelbegriff für Waagen hoher Auflösung – in eichfähiger Ausführung der Genauigkeitsklasse I und II, die sowohl in bezug auf Wägebereich wie auch Ablesbarkeit bei chemischen Analysen eingesetzt werden können. Höchstlast bis 50kg.Anwärmzeit:
Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum
Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung
angegeben. Siehe auch >> Temperaturänderungen
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Bauartzulassung einer Waage zur Eichung:
Die Eichfähigkeit einer
Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese
vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer
Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) durchgeführt
wird. Diese umfaßt sowohl meßtechnische, sowie gerätespezifische
Anforderungen. Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und Transportbehälter Nettogewicht, Taragewicht |
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Check-Weighing System:
Die Check-Weighing System ist ein modular
aufgebautes Wiegesystem welches für das Testen einer Charge, mehrerer
Chargen mit 10-Kammer Chargenmagazin oder für eine Charge mit
einer großen Anzahl von Prüflingen verwendet werden kann. In
Kombination mit der optionalen Sortiereinrichtung ermöglicht es die
Check-Weighing System, die gemessenen Prüflinge nach individuell
vorgegebenen Toleranzen zu sortieren. Beim Check-Weighing System bietet
diese Option die Möglichkeit einer 100% Qualitätskontrolle indem
Prüflinge, welche außerhalb einer individuell vorwählbaren
Akzeptanzgrenze liegen, aussortiert werden. Checkweigher:
Häufig benutzte englische Benennung
für selbsttätige Kontrollwaage.
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Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C.
Zum direkten Anschluß von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung
der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über
die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung. Dehnungsmeßstreifen (DMS): Elektrisches
Meßelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen
elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmeßstreifen ist
Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichte- bestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus. Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter den selben Bedingungen durchgeführt. Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit
Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell
programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur.
Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den
Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und
Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile
können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück
oder Prozent (%) möglich. Wägebereich, bei dem ein Teil des Bereichs eine höhere Ablesbarkeit aufweist als der übrige Wägebereich, der nur durch die Möglichkeiten der Waage begrenzt ist.
Durchschnittsstückgewicht (APW)A:
Bestimmungen der Masse eines Wägegutes,
bei der zwischen Wägegut und Lastträger eine Relativbewegung
vorliegt.
Eine Wägung, bei der in Einzelwägungen
Teilmengen einer Gesamtmasse bestimmt werden.
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EA: European cooperation for Accreditation
(früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige
Anerkennung von DKD-Zertifikaten
Eckenlastabweichung:
Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte. Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Meßtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften. Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis. Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG
müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet
werden: Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauig- keit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union). Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt >> Erdanziehung. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben. Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig. Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach
Waage meist zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung >> Filter Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Siehe auch >> Auswaage Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Meßprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung (hier Waage), in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu funktionieren und dabei diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören, nicht unzulässig zu beeinflussen. Eichfähige Waagen müssen Forderungen verschiedener IEC-Normen einhalten, je nach Einsatz- und Anwendungsgebiet.Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluß auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.
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Fahrzeugwaage:
Waage, bei der die Brücke zum Wägen
von Fahrzeugen ausgebildet ist, z.B. Gleiswaage,
Straßenfahrzeugwaage
Fallbeschleunigung: >> Erdanziehung Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen:
Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz,
also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und
Minus. Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
Feiner Wägegutstrom am Ende des
Füllvorgangs zum genauen Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei
selbsttätigen Waagen zum Abwägen.
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz. Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen
werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Meßzyklen
erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit
über die Stillstandkontrolle, die verhindert, daß ein Meßwert zu
früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen
einstell- bar. Siehe auch Wägewert.
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Gewichte: Siehe auch Prüfgewichte
Zusammenfassung verschiedener
Waagenbauarten in Klassen gleicher Genauigkeit. Entsprechend
internationalen Richtlinien der EU. Grobwaage = Klasse (IIII),
Handelswaage = Klasse (III), Präzisionswaage = Klasse (II),
Feinwaage = Klasse (I).
Gleiswaage:
In einem Gleis eingebaute Waage zum
Wägen von Gleisfahrzeuge.
Geocode:
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Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg. Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3 Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage. Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist
Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von >
100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich :
Ablesbarkeit d
(Max) Obere Grenze des Wägebereiches
ohne Berücksichtigung einer Additiven Tarahöchstlast.
Hakengewicht:
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Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden. Interface: Datenschnittstelle / -Parameter Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t) InCal:
ISO/GLPP-Protokollierung: In
Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen
(Rohwerte) sowie Aus- drucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe
von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am
einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich. |
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Justieren: Exaktes Einstellen einer Meßgröße eines Meßgerätes (z.B.Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem. Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert. Zeitgesteuerte Justierung,
Clock-CAL
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Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer
Meßgröße eines Meßgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das
Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes.
Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren
verwendet. Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die meßtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis. Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches. Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet. Kennlinie einer Waage Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Grafische Darstellung der
Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten, von
Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich
Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert. Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, daß ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Dynamisches Wägen, bei dem ein
stetiger Wägegutstrom vorliegt, z.B. bei einer Bandwaage.
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Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen. Lastträger:Teil einer Waage, der das Wägegut aufnimmt und die Gewichtskraft auf die Wägezellen überträgt (Plattform, Schale, Haken, Behälter, Band, etc.).Laufgewichtswaage:Hebelwaage mit Lastausgleich durch eine Laufgewichtseinrichtung. Die Laufgewichte werden von Hand oder durch ein Einstellwerk eingestellt. Das Erreichen der Einspiellage wird durch Verschieben des Laufgewichts auf der mit Kerben- oder Stricheinteilung versehenen Laufgewichtsschiene erreicht.LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend. LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend. Linearität / Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal. Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb
(Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht
vernachlässigbar ist.
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Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische
Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheits- wirkung gegenüber einer
Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper.
Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung
und dem Luftauftrieb
Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit
"Kilogramm" Mehrbereichswaage: Waage mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit d
Messen ist der experimentelle Vorgang,
durch den ein spezieller Wert einer physikalischen Größe als
Vielfaches einer Einheit oder eines Bezugswertes ermittelt wird. Das
Auswerten bis zum Messergebnis gehört ebenfalls zum Messen.
Der Messbereich ist der bereich von
Messwerten der Messgröße, in dem vorgegebene Fehlergrenzen nicht
überschritten werden. Erwird begrenzt durch Anfangswert und Endwert
(z.B. Mindestlast und Höchstlast bei Waagen).
Das Messergebnis ist der ermittelte
Wert der interessierenden Messgröße; es wird aus einem oder mehreren
Messwerten einer einzelnen Messgröße mit Hilfe einer vorgegebenen
Beziehung erhalten. Im einfachsten Fall kann ein einzelner Messwert
bereits als Messergebnis darstellen. Ein Messergebnis ist nur
vollständig mit der Angabe der Messunsicherheiten des Messwertes.
Meßunsicherheit einer Waage: Die Meßunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die Wahr- scheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Meßunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage. Metrisches System:
Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. Siehe auch >> OIML Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben. Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser. Medizin-Waage: Dieses Zeichen steht für die Einhaltung der Richtlinie 93/42 EWG der Europäischen Gemeinschaft und erklärt die Konformität entsprechend dem Medizinproduktgesetz. ![]()
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Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen Negatives Kontrollwägen:
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter >> Bruttogewicht , >> Taragewicht Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur. Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt. KERN stellt auch Gewichte her, die nach N justiert sind, Beispiel: Haken- u. Schlitzgewichte Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dies trifft für das gesamte Waagenangebot von KERN zu. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt.
Einstellen der unbelasteten Waage auf
die Anzeige Null.
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OIML-Richtlinie R111-2004 für
Gewichtsstücke Das Wichtigste aus der OIML-Richtlinie R111-2004 |
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Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit, auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichts- dosiert abgeben zu können. Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird ge- speichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an. Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet. Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte). Prozentwägen:
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur
Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit >> Justieren
des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch
nachträglich, DKD-zertifiziert
werden. Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben. Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System
gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Meßmittel (z.B. Waagen) und
Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre
Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung
ist zu dokumentieren. PSC (Perfect Self Calibration) |
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Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück. Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit. Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal. Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept >> Nettototal RS-Schnittstelle: >> Datenschnittstelle. Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, daß alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß defi- nierter Toleranz übereinstimmen. Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp
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Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub
und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen
Waagen Standard. Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis.
Konstruktion zur Übertragung von
Kräften auf Wägezellen, die eine Beweglichkeit des Lastträgers
zulässt, Seitenkraft auf die Wägezelle minimiert und Rückstellkräfte
erzeugt, die den Lastträger stets in eine stabile Ruhelage bringen.
Eine Strichskala ist die
Aufeinanderfolge von Teilstrichen auf einem Skalenträger. Eine
Ziffernskala ist die Folge von Ziffern auf einem Skalenträger, wobei
meist nur die abzulesenden Ziffer sichtbar ist.
Bestimmen der Masse eines Wägegutes,
bei der zwischen Wägegut und Lastträger keine Relativbewegungen
vorliegt.
wird bei Nichtgebrauch nur teilweise
ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit
nötig. Zeitersparnis.
Stillstandskontrolle: >> Filter Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
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Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g. Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein. Siehe auch >> Bruttogewicht , >> Nettogewicht Teilung: Bei der digitalanzeigenden Waage ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Die in Masseneinheiten ausgedrückte
Differenz zweier aufeinanderfolgender angezeigter Zahlenwerte.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungs- schild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Meßfehler möglich. Temperatureinfluß auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu >> justieren Thermowaage: Mit der Thermowaage wird die Masseänderung (
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Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer Waage,
wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
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Validierung: Dokumentierter Nachweis, daß ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen. Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, daß eine festgelegte Anforderung erfüllt ist. Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der >> Fehlergrenzen einer Waage bei der Ersteichung (Ersteich- fehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer Waage nach Plus und Minus.
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Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar. Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkon- solen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Elektronische Einrichtung zur
digitalen Anzeige von Gewichtswerten.
Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Mechanisch-elektrischer
Messgrößenumformer, mit dem die Gewichtskraft in ein elektrisches
Signal umgeformt wird.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen. Windows® Direct-Funktion |
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Zählauflösung:
Zählwaage:
Waage zur Bestimmung der Anzahl von
Wägegutstücken gleichen Gewichts.
Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit Zertifikat: >> Kalibrierschein Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird
ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, daß er
alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO
9001 umgesetzt hat. Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist. |
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